Donnerstag, Februar 05, 2009

ÖGB für Pfusch?

Der ÖGB sucht via Wettbewerb eine gute Idee für einen 30 Sekunden Werbespot, „Stichworte reichen aus“ meint man in den Ausschreibungsunterlagen. Seitens des CCA kam prompt die Reaktion in Form eines offenen Briefes. Ein schlechter Scherz sei diese Angelegenheit, so CCA-Präsident Eduard Böhler. Völlig zu Recht merkt Böhler an, dass „Unternehmenskommunikation eine wichtige, strategisch anzulegende Aufgabe ist, die in die Hände von Profis gehört.“ Der ÖGB verteidigt sich, indem er drauf verweist, dass „mit der Umsetzung selbstverständlich Profis beauftragt“ werden.

Abgesehen davon, dass man nicht weiß, welche Profis welcher Profession (Filmproduzenten, Kameraleute, Werbeberater?) hier „mit der Umsetzung beauftragt“ werden und in welchem Bereich ihre Aufgaben liegen – der ÖGB macht mit diesem Wettbewerb auch in eigenem Interesse einen Fehler. Man lässt eine Vielzahl (?) von Menschen an Ideen arbeiten, wobei von vornherein klar ist, dass alle bis auf eine/n die Arbeit umsonst gemacht haben werden. Der oder die „glückliche“ Sieger/in soll dann mit einem Preis von 1000,- Euro abgespeist werden.

Werbung funktioniert aber anders. Mit einer isolierten Idee aus dem Nichts – die Ausschreibung des Wettbewerbes ist meilenweit von einem ordentlichen Werbebriefing entfernt – ist noch gar nichts gewonnen. Eine gute Idee jedoch in ein gutes Konzept eingebettet und professionell umgesetzt bringt ein Unternehmen oder eine Organisation nach vorn. Doch die ist dann auch wesentlich mehr wert, als die vom ÖGB gestifteten 1000,- Euro.

Für gute Kommunikation braucht es aber eine völlig andere Vorgangsweise als die vom ÖGB gewählte. Statt auf billige Zufallstreffer zu hoffen (und alle anderen damit ohnehin zu enttäuschen), sollte man besser genauer überlegen, was man eigentlich wem mit welchem Ziel kommunizieren will – und dann auf professionelle Art einen geeigneten Partner zur Umsetzung suchen. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation kann hier dem ÖGB gerne beratend zur Seite stehen.

Selbstverständlich ist es eine legitime und oft geübte Praxis, im Rahmen einer Kampagne bzw. langfristig geplanter Kommunikationsmaßnahmen auch Kreativitätswettbewerb durchzuführen. Der „unverbrauchte Blick“ von kreativen Dilettanten (im besten Wortsinn) kann erfrischend sein und wird gerade in Zeiten von Web 2.0 wohl von niemandem ernsthaft in Abrede gestellt werden können. Man sollte aber nicht – wie vom ÖGB in der Ausschreibung geschehen – dabei ein fertiges Werk („Storyboard, Drehbuch“) für einen in Relation dazu lächerlichen Preis ausloben und zugleich zusagen, dass das Siegerwerk dann auch verfilmt wird. Die in den Teilnahmebedingungen geforderte pauschale Abtretung (ohne dass der Verwendungszweck definiert ist) aller Rechte ist ein Verstoß gegen die guten Sitten und urheberrechtlich zudem nicht haltbar sowie lauterkeitsrechtlich problematisch. Gerade eine Interessensvertretung wie der ÖGB sollte hier mehr juridisches Feingefühl an den Tag legen.

Seitens des Fachverbandes kann jedenfalls von einer Teilnahme an diesem Wettbewerb nur abgeraten werden. Wer trotzdem dem ÖGB seine Ideen senden möchte, sollte zumindest die pauschale Rechteabtretung definitiv ausschließen und den betreffenden Passus durchstreichen.

Der Vorwurf „Pfusch“ mag vielleicht ein wenig zu weit gefasst sein. Doch was der ÖGB mit diesem Wettbewerb im Schilde führt, ist nichts anderes als billiger Ideenklau.

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